Der Arbeitnehmer ist erkrankt. Welche Rechten und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun? Diese sollen im Folgenden im Überblick dargestellt werden.
Wo sind die Rechte des Arbeitnehmers im Krankheitsfall geregelt?
Die Rechte des Arbeitnehmers sind hauptsächlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Das EFZG schützt Arbeitnehmer, d.h. Arbeiter und Angestellte. Auf freie Mitarbeiter oder Selbständige ist das EFZG nicht anwendbar.
Weitere Regelungen können sich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag selbst befinden.
Welche Leistungen sieht das EFZG im Krankheitsfall vor?
Erfüllt der Arbeitnehmer die entsprechenden Voraussetzungen, so hat er einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dann steht ihm die Bezahlung zu, die er bei der für ihn maßgeblichen Arbeitszeit erhalten hätte, wenn er gesund gewesen wäre und gearbeitet hätte.
Was sind die Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Um einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Wie lange erhält man Entgeltfortzahlung?
Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für sechs Wochen oder 42 Kalendertage Entgeltfortzahlung.
Danach kann der Arbeitnehmer Krankengeld beanspruchen, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Privat versicherte Arbeitnehmer können gegebenenfalls Krankentagegeld erhalten, wenn sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall?
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, treffen ihn jedoch auch einige Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber.
Er muss seinem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen, dass er erkrankt ist und wie lange die Erkrankung voraussichtlich andauern wird. Diese Anzeige sollte am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer außerdem spätestens am nächsten Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage dieser AU-Bescheinigung auch bereits früher zu verlangen. In manchen Arbeitsverträgen findet sich hierzu bereits eine Regelung.
Achtung: Legt der Arbeitnehmer die Bescheinigung nicht vor, hat der Arbeitgeber so lange ein Leistungsverweigerungsrecht, bis die Bescheinigung vorgelegt wird.
Kann eine Erkrankung zur Kündigung führen?
In bestimmten Fällen kann bei häufigen Erkrankungen eine Kündigung drohen. Hierfür müssen das Arbeitsverhältnis und insbesondere die Interessen des Arbeitgebers erheblich belastet und beeinträchtigt sein. In jedem Einzelfall muss jedoch genau geprüft werden, ob eine Kündigung gerechtfertigt wäre.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Krankheit im Arbeitsrecht? Gerne berate ich Sie hierzu.
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