Der Gang zum Anwalt ist für viele mit der Unsicherheit über mögliche Kosten und dem allgemeinen Ablauf verbunden. Im Folgenden möchte ich Ihnen daher erste Informationen hierzu an die Hand geben.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ich biete Ihnen an, Ihnen per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall zu geben. Hierzu schildern Sie mir bitte kurz und knapp den Sachverhalt über das Kontaktformular/per E-Mail und Sie erhalten innerhalb von 1-2 Werktagen eine kurze Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und den rechtlichen Möglichkeiten. Dies ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Kostenpflichtige Erstberatung

Wenn Sie die Sache sodann weiterverfolgen möchten, können Sie eine kostenpflichtige, telefonische Erstberatung buchen, in der ich Ihnen ausführlich die rechtliche Lage und die weiteren Möglichkeiten erläutern werde. Die Kosten der Erstberatung betragen maximal 190 € zzgl. MwSt. Wenn Sie sich für die weitere Verfolgung Ihrer Angelegenheit entscheiden, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehenden Kosten, angerechnet.

Ablauf der Erstberatung

Haben Sie einen Termin zur Erstberatung vereinbart, schicken Sie mir bitte die relevanten Unterlagen per E-Mail rechtzeitig vor dem Termin zu. Im Termin besprechen wir dann gemeinsam den Sachverhalt anhand der vorliegenden Unterlagen. Außerdem werde ich Ihre noch offenen Fragen beantworten, die Erfolgschancen bewerten und die weiteren Möglichkeiten mit Ihnen abwägen. Auch werde ich Ihnen erläutern, welche Kosten bei einer weiteren Beauftragung auf Sie zukommen können.

Weiteres Vorgehen

Ist Ihre Angelegenheit mit der Erstberatung nicht abschließend geklärt, können Sie mich im Anschluss zur weiteren Bearbeitung beauftragen. In der Regel folgt dann zuerst der Versuch, eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite zu finden. Scheitert dies, ist insbesondere die Klage ein häufiger Schritt.

Kosten

Bevor ich für Sie tätig werde, erläutere ich immer zunächst die Kosten, die auf Sie zukommen können. In der Regel werde ich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig, welches für in Deutschland tätige Anwälte verpflichtend ist. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert der Angelegenheit. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Erstellung von Vertragsdokumenten, ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder einer Pauschale möglich. Dies bietet sich auch für Dauerberatungen insbesondere für Arbeitgeber oder Unternehmen an - sprechen Sie mich gerne dazu an.

 

 

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