Die Nebentätigkeit aus arbeitsrechtlicher Sicht

Viele Arbeitnehmer üben heutzutage mehrere Tätigkeiten bei unterschiedlichen Arbeitgebern aus. Im Folgenden wird dargestellt, was eine Nebentätigkeit ist, ob diese erlaubt ist und was allgemein zu beachten ist.

 

Wann liegt eine Nebentätigkeit vor?

Eine Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit eines Arbeitnehmers, die er außerhalb seiner Arbeit für seinen Hauptarbeitgeber ausübt, d.h. zum Beispiel Tätigkeiten bei einem anderen Arbeitgeber oder auch unentgeltliche/ehrenamtliche Tätigkeiten.

 

Sind Nebentätigkeiten erlaubt?

Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt. Gibt es keine ausdrücklichen Regelungen hierzu zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, z.B. im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ist eine Nebentätigkeit sogar ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt.

 

Wann kann eine Nebentätigkeit unzulässig sein?

In bestimmten Fällen kann eine Nebentätigkeit jedoch unzulässig sein und zwar dann, wenn Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt werden.

Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer durch die Nebentätigkeit so sehr beansprucht wird, dass er seinen Hauptarbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann. Auch darf der Arbeitnehmer keiner Konkurrenztätigkeit nachgehen. 

Weiterhin dürfen durch die Nebentätigkeit nicht die zeitlichen Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes überschritten werden. Die von einem Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebers geleisteten Stunden müssen hierbei zusammengerechnet werden.

 

Sind arbeitsvertragliche Klauseln wirksam, die Nebentätigkeiten beschränken?

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Regelung zum Thema Nebentätigkeit. Manche Klauseln erklären jegliche Nebentätigkeit für unzulässig, andere wollen eine vorherige Zustimmung des Arbeitgebers vorschreiben. Solche Klauseln sind häufig unwirksam. Sie dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. So ist eine gänzliche Untersagung von Nebentätigkeiten unzulässig.

 

Muss eine Nebentätigkeit beim Arbeitgeber angezeigt werden?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Anzeige der Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Anderes kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Ist hier eine Anzeigepflicht vorgegeben, muss sich der Arbeitnehmer grundsätzlich auch daran halten.

 

Welche Folgen kann die unzulässige Ausübung einer Nebentätigkeit haben?

Übt der Arbeitnehmer eine unzulässige Nebentätigkeit aus, kann dies unter Umständen schwerwiegende Folgen haben. Hier kann eine Abmahnung oder sogar in schweren Fällen eine Kündigung drohen.

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