Lesen Sie hier, was ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist und was bei der Durchführung rechtlich zu beachten ist.
Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement?
Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber unter Beteiligung des Betroffenen und des Betriebsrates ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, bei dem geklärt werden soll, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und mit welchen Hilfen und Änderungen dies erreicht werden kann. Dabei ist nicht das jeweilige Kalenderjahr zugrunde zu legen, sondern die letzten 12 Monate.
Wie ist das BEM durchzuführen?
Zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements regelt § 167 Abs. 4 SGB IX, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst im Rahmen einer Einladung auf die Ziele des BEM und auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinweisen. Wie lang das gesamte Verfahren andauern sollte und wie viele Gespräche notwendig sind, ist jedoch nicht gesetzlich geregelt.
Wer ist an einem BEM zu beteiligen?
Am BEM sind mehrere Personen zu beteiligen. Zunächst einmal muss natürlich der betroffene Arbeitnehmer teilnehmen. Auch der Arbeitgeber bzw. ein von ihm benannter Stellvertreter muss am BEM beteiligt sein, da dieser mit dem Arbeitnehmer klären muss, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Bei Einverständnis des Arbeitnehmers kann auch der Betriebsrat bzw. der Personalrat beteiligt werden. Existiert ein Werks- oder Betriebsarzt, so kann auch dieser am Verfahren teilnehmen - aber auch nur mit Einverständnis des Mitarbeiters. Bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kann zudem die Schwerbehindertenvertretung eingebunden werden.
Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, so schreibt § 167 Abs. Abs. 2 SGB IX vor, dass die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt zu beteiligen sind.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung?
Gerne unterstütze ich Sie dabei.
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