Überall werden personenbezogene Daten von Betroffenen in Umlauf gebracht und verarbeitet - sei es am Arbeitsplatz, im Internet oder beim Nutzen von Kundenkarten beim Einkauf. Um als Betroffener Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten zu gewinnen, hält die DSGVO eine Reihe effektiver Betroffenenrechte bereit, die im Folgenden im Überblick dargestellt werden.
Was sind Betroffenenrechte?
Betroffenenrechte dienen dem Schutz der personenbezogenen Daten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts stellt klar, dass jede Person grundsätzlich selbst entscheiden kann, welche personenbezogenen Daten sie preisgibt und wie diese verarbeitet werden.
Welche Betroffenenrechte gibt es nach der DSGVO?
Die Betroffenenrechte sind in den Art. 12 ff. DSGVO geregelt:
- Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung, Art. 18 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
- Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO
- Recht auf Widerruf der Einwilligung, Art. 22 DSGVO
- Recht, keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, Art. 22 DSGVO
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG
Ausnahmen und Beschränkungen der Betroffenenrechte
Aufgrund unionsrechtlicher Vorschriften und Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten können Betroffenenrechte jedoch auch eingeschränkt werden. Art. 23 DSGVO nennt hierfür zehn Gründe, welche im Einzelfall eine Beschränkung der Rechte rechtfertigen können, wie z.B. die nationale und öffentliche Sicherheit, Schutz der betroffenen Person oder Ausnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Hierbei ist jedoch immer eine Abwägung der gegenseitigen Interessen erforderlich, um die Betroffenenrechte nicht unverhältnismäßig einzuschränken.
Was ist zu tun, wenn ein Betroffener seine Rechte geltend macht?
In diesem Fall muss der Verantwortliche bestimmte formale Voraussetzungen zwingend einhalten, ansonsten drohen empfindliche Geldbußen der Aufsichtsbehörde.
Zu beachten ist insbesondere Art. 12 Abs. 1 DSGVO. Der Verantwortliche muss demnach die vom Betroffenen geforderten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Auch muss die Frist von einem Monat zur Beantwortung der Betroffenenanfrage eingehalten werden. Eine Fristverlängerung von zwei Monaten kann im Einzelfall möglich sein. Zweifelt der Verantwortliche an der Identität des Antragstellers, kann er unter Umständen einen Identitätsnachweis verlangen.
Wie kann ich meine Betroffenenrechte durchsetzen?
Will man seine Betroffenenrechte durchsetzen, kann man sich zum einen an gemeinnützige Vereine oder bestimmte Verbraucherportale wenden. Auch an die zuständige Aufsichtsbehörde kann man sich wenden und eine Beschwerde einreichen.
Selbstverständlich steht dem Betroffenen auch der Klageweg offen, zum einen um mit Hilfe eines Anwaltes vor Gericht seine Rechte einzuklagen und zum anderen um möglicherweise Schadensersatz aufgrund einer Datenschutzverletzung geltend zu machen.
Sie sind Verantwortlicher und wollen sich bezüglich dem Umgangs mit Betroffenenrechten beraten lassen?
Sie sind Betroffener und wollen Ihre Rechte durchsetzen und die Aussichten auf Schadensersatz prüfen lassen?
Gerne unterstütze ich Sie dabei.
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