Die Kündigungsfrist eines Arbeitsvertrages

Bei einer Kündigung sind immer auch die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten. Dies gilt sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer. Im Folgenden finden Sie u.a. Informationen dazu, was Kündigungsfristen sind und wie man die einschlägige Kündigungsfrist findet.

 

Was sind Kündigungsfristen und wann sind diese zu beachten?

Kündigungsfristen legen fest, wie viel Zeit nach dem Ausspruch einer Kündigung verstreichen muss, bis das Arbeitsverhältnis durch eben diese Kündigung beendet wird. Bis zum Ablauf der Frist besteht das Arbeitsverhältnis daher ganz normal fort.

Zu beachten sind die Kündigungsfristen für beide Parteien, sie gelten also sowohl bei der arbeitgeber- als auch bei der arbeitnehmerseitigen Kündigung, wobei die Frist aber im Einzelfall für beide Seiten unterschiedlich lang sein kann.

 

Wo findet man die einschlägige Kündigungsfrist?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind zunächst in § 622 BGB festgelegt. Dort sind - gestaffelt nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses - Mindestkündigungsfristen geregelt. Diese gesetzlichen Fristen können arbeitsvertraglich verlängert, aber nicht verkürzt werden. Tarifverträge hingegen können die Fristen sowohl verkürzen als auch verlängern.

Viele Arbeitsverträge enthalten längere Kündigungsfristen als gesetzlich vorgesehen. Oft will man damit erreichen, dass die Kündigungsfristen für beide Parteien gleich lang sind. Enthält der Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen, gehen diese den gesetzlichen Fristen vor.

Es sollte daher vor Ausspruch der Kündigung immer geprüft werden, ob der Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag von den gesetzlichen abweichende Kündigungsfristen enthält.

 

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Kündigungsfristen beginnen mit Erklärung der Kündigung. Die Kündigung ist mit dem Zugang beim Vertragspartner erklärt.

Wann eine Erklärung zugegangen ist, ist im Einzelfall nicht immer einfach festzustellen. Im Zweifel ist daher eine Beratung hierzu sinnvoll.

Unerheblich ist daher auch, welches Datum auf dem Kündigungsschreiben vermerkt ist.
 

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und wollen sich zum Thema Kündigungsfrist beraten lassen?

Gerne helfe ich Ihnen hierbei.

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