Die personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Was ist eine personenbedingte Kündigung? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine solche Kündigung wirksam ist? Diese und weitere Fragen möchte ich im Folgenden klären.

 

Wann spricht man von einer personenbedingten Kündigung?

Eine Kündigung ist personenbedingt, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Es liegt hier also kein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers vor, d.h. der Arbeitnehmer kann umgangssprachlich „nichts dafür“. Der häufigste Fall ist die krankheitsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine personenbedingte Kündigung vorliegen?

Damit eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften/Lebensumstände seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen,
  • dadurch werden die betrieblichen/wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt,
  • es gibt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen freien Arbeitsplatz und
  • bei der umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Vertragsbeendigung.

 

Welche persönlichen Eigenschaften/Lebensumstände kommen hier in Betracht?

Viele Gründe können eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wie z.B. der Verlust der behördlichen Erlaubnis zur Berufsausübung oder auch eine längere Haftstrafe des Arbeitnehmers.

Der häufigste Fall ist jedoch die krankheitsbedingte Kündigung. Hier kommt eine Kündigung in Betracht, wenn häufige Kurzerkrankungen oder eine länger andauernde Langzeiterkrankung vorliegen.

 

Wann werden hierdurch die betrieblichen/wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt?

Die Interessen des Arbeitgebers können grundsätzlich auf vielfache Weise beeinträchtigt werden, es muss jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen. In Betracht kommen hier z.B. eine hohe finanzielle Belastung durch die Entgeltfortzahlungen, häufige Neuplanung der Dienst- oder Schichtpläne oder auch Unruhen in der Belegschaft.

Bindende gesetzliche Regelungen hierfür gibt es jedoch nicht, sodass in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung der beiderseitigen Interessen unerlässlich ist.

 

Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Haben Sie eine Kündigung erhalten, können Sie dagegen eine Kündigungsschutzklage erheben. Aber Achtung: Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihnen erhoben werden! Versäumt man diese Frist, wird auch eine eigentlich unwirksame Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie sind Arbeitgeber und wollen sich zum Thema Kündigung beraten lassen?

Sie sind Arbeitnehmer und wollen sich gegen eine erhaltene Kündigung zur Wehr setzen?

Gerne unterstütze ich Sie hierbei.

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