Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, bekommt nur sehr schwer einen Kredit-, Handy- oder Mietvertrag. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind daher enorm. Aber nicht jeder Eintrag bei der Auskunftei ist wirklich berechtigt. Vielmehr muss die Schufa falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge zu Forderungen löschen.
Welche Schufa-Einträge kann ich löschen lassen?
In folgenden Fällen besteht ein Anspruch, den Eintrag löschen zu lassen:
Personenverwechslung
Wenn die Schufa fehlerhafte Daten zu Ihrer Person hat, werden Einträge automatisch falsch zugeordnet. In diesem Fall kann man sich direkt an die Schufa wenden und die Löschung der fehlerhaften Einträge beantragen.
Falscheinträge
Ist ein negativer Eintrag erfolgt, obwohl z.B. die offene Forderung bereits bezahlt wurde, kann ein solcher falscher Eintrag ebenfalls zur Löschung beantragt werden. In diesem Fall muss man sich jedoch an das Unternehmen, welches den unberechtigten Vermerk veranlasst hat, direkt wenden.
Veraltete Einträge
Die Schufa ist zudem verpflichtet, veraltete Einträge zu löschen. Hierfür gibt es jedoch gewisse Speicherfristen, die die Schufa beachtet, weshalb nicht alle Einträge sofort gelöscht werden können. Eine getilgte Forderung kann daher noch für eine gewisse Zeit in der Schufa-Auskunft erscheinen. Der Eintrag wird dann in der Regel erst nach Ablauf der Löschfrist entfernt.
Unberechtigte Einträge
Für die Eintragung müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Lagen diese nicht vor, handelt es sich um einen unberechtigten Eintrag. In einem solchen Fall ist der Gläubiger verpflichtet, den Schufa-Eintrag zu widerrufen.
Wie erhalte ich eine Auskunft über meine Einträge bei der Schufa?
Sie haben als Verbraucher gemäß Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat. Sie können daher direkt bei der Schufa eine Selbstauskunft anfordern, welche Sie kostenlos erhalten sollten.
Was kann ich tun, wenn die Schufa oder der Gläubiger trotz Aufforderung den Eintrag nicht löschen?
In diesem Fall kann es sinnvoll sein, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, die prüfen, ob Einträge grundsätzlich zu löschen wären und sich dann mit dem Gläubiger/der Schufa direkt auseinandersetzt, um die Löschung zu erwirken.
Sie möchten einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen? Gerne unterstütze ich Sie dabei.
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