Urlaub im Arbeitsverhältnis

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Thema Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis.

 

Wer hat einen Anspruch auf Urlaub?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dazu gehören auch Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen und Heimarbeiter.

 

Wo finden sich Regelungen zum Urlaubsanspruch?

Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsanspruch finden sich im BUrlG. Aber auch viele Arbeitsverträge sowie Tarifverträge enthalten Regelungen zum Urlaub. In manchen Betrieben gibt es zudem Betriebsvereinbarungen hierzu.

 

Wie lang ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Die gesetzliche Mindestdauer beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage (Montag-Samstag). Umgerechnet in Wochen entspricht dies daher vier Wochen Mindesturlaub pro Kalenderjahr.

Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist dieser Anspruch umzurechnen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet fünf Tage pro Woche und hat daher einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub.

 

Haben Jugendliche und schwerbehinderte Menschen einen höheren Urlaubsanspruch?

Ja, beide haben einen erhöhten Mindestanspruch aus Urlaub, welcher sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch ergibt.

Jugendliche können danach je nach Alter bis zu 30 Werktage Mindesturlaub pro Jahr haben, schwerbehinderte Menschen erhalten einen Zusatzanspruch von bis zu sechs Tagen (Bsp.: 5 Werktage bei einer 5-Tage-Woche).

 

Wie viele Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer bei unterjährigem Eintritt in das Unternehmen zu?

Nach dem BUrlG steht dem Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch bei einem neuen Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten zu. Bis dahin kann nur ein Teilurlaub im Umfang von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses verlangt werden.

 

Was passiert beim unterjährigen Ausscheiden des Arbeitnehmers?

Scheidet der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte (d.h. der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses ist spätestens der 30. Juni) aus, erhält er trotzdem nur einen anteiligen Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. 

Scheidet er in der zweiten Jahreshälfte und nach Erfüllung der Wartezeit aus, steht ihm jedoch der gesamte Urlaubsanspruch zu.

 

Wer legt den Urlaub fest?

Die Festlegung und Gewährung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber. Hierbei sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers jedoch zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen und diese Wünsche unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.

Achtung: Eine vom Arbeitgeber nicht genehmigte Selbstbeurlaubung kann eine Abmahnung und sogar eine Kündigung nach sich ziehen!

 

Kann der Urlaubsanspruch finanziell abgegolten werden?

Wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Urlaub hat, kann dieser Anspruch nicht mehr durch bezahlte Freistellung von der Arbeit erfüllt werden. Für diesen Fall bestimmt § 7 BUrlG, dass dieser Urlaubsanspruch finanziell abzugelten ist.

Achtung: Im laufenden Arbeitsverhältnis kann der Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden, sondern muss zwingend in natura, d.h. durch bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, gewährt werden!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Sie haben weitere Fragen zum Thema Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis? Gerne unterstütze ich Sie hierbei.

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